Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie in einem ersten Schritt eine Gewerbeberechtigung einholen. Ein Gewerbeschein stellt die Voraussetzung für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit dar. Weitere Tätigkeiten, werden aufgrund spezifischer Bedingungen im Folgenden nicht dargestellt.
Die Einholung der Gewerbeberechtigung erfolgt durch formlose Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde im jeweiligen Gewerbestandort. Sie können alle benötigen Unterlagen persönlich einreichen oder diese per Post übermitteln. Eine Möglichkeit sein Unternehmen online anzumelden gibt es auch – nämlich über das „Unternehmensservice Portal“ (USP). Dieses Internetportal unterliegt der Republik Österreich und stellt darüber hinaus nötige Formulare und Informationen für die Gründung von Einzelunternehmen frei zum Download zur Verfügung.
Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, kann mit dem unternehmerischen Vorhaben gestartet werden. Die Behörde ist dazu verpflichtet, Sie als Anmelder innerhalb einer Frist von 3 Monaten im bundeseinheitlichen „Gewerbeinformationssystem Austria“ (GISA) einzutragen.
Die Gründungskosten sind gering, da die Gewerbeanmeldung kostenlos ist und auch kein Mindestkapital erforderlich ist. Wenn Sie Ihr Unternehmen in das Firmenbruch eintragen, müssen Sie jedoch mit Gebühren rechnen. Fallweise ist es außerdem notwendig, kostenpflichtige Genehmigungen einzuholen. Damit wird gewährleistet, dass Sie zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt sind.
Eine Eintragung im Firmenbuch ist freiwillig und zieht keine Rechnungslegungspflicht nach sich. Ab einer bestimmten Umsatzgröße ist eine Eintragung jedoch vorgesehen. Nur wenn Sie im Firmenbuch als Einzelunternehmer eingetragen sind, ist es möglich Fantasienamen zu verwenden und Ihren Firmennamen in die Öffentlichkeit zu tragen (werbewirksam).
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