Die zentrale Frage lautet: Reicht eine allgemeine Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur gewerblichen Kurzzeitvermietung aus, oder ist für jedes einzelne Verfahren eine gesonderte Genehmigung erforderlich?
Hier einige wichtige Hinweise, die Sie als Wohnungseigentümer beachten sollten:
Wir empfehlen Ihnen, diese Punkte zu berücksichtigen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und mögliche rechtliche Komplikationen vermeiden.
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