Kleines und großes Voraus
- Rechtsexperte: Mag. Walter Brunner
- Erbrecht
Expertentipp: „Kleines“ und „großes“ Voraus im Erbrecht – warum alte Begriffe heute noch Probleme verursachen
Das sogenannte Voraus ist ein gesetzliches Vorausvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners nach § 745 ABGB. Es soll sicherstellen, dass der hinterbliebene Partner seine bisherigen Lebensverhältnisse fortführen kann. Dazu zählen insbesondere das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen, sowie die Nutzung jener Haushaltsgegenstände, die dafür erforderlich sind.
Der Oberste Gerichtshof betont regelmäßig, dass der Schutz der bisherigen Lebensführung im Mittelpunkt steht. Gerade bei Immobilien oder gemeinsam genutztem Vermögen hat das Voraus daher erhebliche praktische Bedeutung.
Früher unterschied das ABGB zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Voraus. Der Umfang der Rechte des Ehegatten hing davon ab, ob Kinder des Verstorbenen vorhanden waren. Mit dem ErbRÄG 1989 wurde diese Differenzierung jedoch aufgehoben. Seitdem gilt eine einheitliche Regelung.
Besonders häufig entstehen Streitigkeiten darüber,
- welche Gegenstände tatsächlich zum ehelichen Haushalt gehören,
- ob der überlebende Ehepartner dauerhaft in der Wohnung bleiben darf,
- wie sich das Voraus auf Pflichtteilsansprüche auswirkt,
- oder wie ältere letztwillige Verfügungen auszulegen sind.
Unser Praxistipp:
Ältere Testamente und erbrechtliche Regelungen sollten regelmäßig überprüft werden. Begriffe wie „kleines Voraus“ oder „großes Voraus“ entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage und führen häufig zu Auslegungsproblemen im Verlassenschaftsverfahren. Eine klare testamentarische Gestaltung schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Konflikte innerhalb der Familie.
Die Kanzlei Mag. Brunner, Mag. Stummvoll Rechtsanwälte OG berät umfassend zu Testamenten, Pflichtteilsrecht und Vermögensnachfolge sowie zur Vertretung in streitigen Verlassenschaftsverfahren nach österreichischem Erbrecht.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
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