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Kindesunterhalt bei Work & Travel

Verliert ein Kind durch ein „Work & Travel“-Jahr nach der Matura seinen Unterhaltsanspruch? Mit dieser Frage befasste sich der OGH erstmals in der Entscheidung 3 Ob 22/25v. Eine Maturantin verbrachte zwölf Monate in Australien, um Berufserfahrungen zu sammeln, ihre Englischkenntnisse zu verbessern und sich beruflich zu orientieren. Der OGH entschied: Ohne nennenswerte Eigeneinkünfte liegt keine Selbsterhaltungsfähigkeit vor – die Unterhaltspflicht der Eltern bleibt bestehen.

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