Formfehler beim fremdhändigen Testament können teuer sein
- Rechtsexperte: Mag. Walter Brunner
- Erbrecht
Expertentipp: Formfehler beim fremdhändigen Testament können teuer werden
Ein fremdhändiges Testament wirkt auf den ersten Blick unkompliziert – in der Praxis scheitern jedoch viele letztwillige Verfügungen an vermeidbaren Formfehlern. Gerade im Erbrecht führen kleine Unachtsamkeiten häufig zu langwierigen Streitigkeiten unter Angehörigen oder sogar zur vollständigen Ungültigkeit des Testaments.
Nach § 579 ABGB gelten für fremdhändige Testamente strenge gesetzliche Vorgaben. Besonders wichtig ist die sogenannte „Nuncupatio“: Der Erblasser muss eigenhändig einen lesbaren Zusatz anbringen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Ist dieser Zusatz unleserlich oder fehlt er, kann das gesamte Testament unwirksam sein.
Ebenso entscheidend ist die korrekte Mitwirkung von drei geeigneten Zeugen. Diese müssen eigenberechtigt, unbefangen und sprachkundig sein. Ihre Identität muss eindeutig aus der Urkunde hervorgehen, zudem müssen sie ihre Funktion als Testamentszeugen ausdrücklich vermerken und eigenhändig unterschreiben.
Aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zeigen, dass Gerichte diese Formerfordernisse streng prüfen.
Besondere Vorsicht ist auch bei der Abgrenzung zum notariellen Testament geboten: Nicht jede von einem Notar vorbereitete letztwillige Verfügung erfüllt automatisch die Anforderungen eines notariellen Testaments.
Unser Praxistipp:
Wer ein fremdhändiges Testament errichten möchte, sollte nicht nur auf den Inhalt, sondern vor allem auf die formale Gestaltung achten. Bereits geringfügige Fehler können dazu führen, dass der letzte Wille später nicht umgesetzt wird. Eine rechtliche Prüfung vor Unterfertigung schafft Sicherheit – für den Erblasser ebenso wie für die Angehörigen.
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Sie haben Fragen zur Testamentserrichtung oder zur rechtssicheren Gestaltung letztwilliger Verfügungen? Die Kanzlei Mag. Brunner, Mag. Stummvoll – Rechtsanwälte OG unterstützt Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihres letzten Willens und bei der Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
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