Bei einem eigenen Einkommen des Unterhaltsberechtigten wendet das Gericht folgende Formel zur Ermittlung des Restgeldunterhaltes an:
Errechneter Geldunterhalt nach Prozentwertmethode (bei überdurchschnittlich hohem Einkommen Höhe des 2,5-fachen Regelbedarfes = sogenannte Playboygrenze) minus [(Geldunterhalt mal Eigeneinkommen) durch (Geldunterhalt plus Ausgleichszulagenrichtsatz minus Regelbedarf)]
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