Enterbung
- Rechtsexperte: Mag. Walter Brunner
- Erbrecht
Expertentipp: Eine Enterbung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie nahe Angehörige durch ein Testament problemlos „enterben“ können. Tatsächlich setzt das österreichische Erbrecht hierfür jedoch enge gesetzliche Grenzen. Wer Pflichtteilsberechtigte – etwa Kinder oder Ehegatten – vom Pflichtteil ausschließen möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen exakt einhalten.
Nach § 769 ABGB kann eine Enterbung ausschließlich durch eine letztwillige Verfügung erfolgen. Entscheidend ist dabei, dass ein gesetzlich anerkannter Enterbungsgrund tatsächlich vorliegt und klar dokumentiert wird. Persönliche Enttäuschungen oder familiäre Konflikte reichen allein häufig nicht aus.
Das Gesetz nennt in § 770 ABGB konkrete Gründe für eine Enterbung. Dazu zählen insbesondere schwere vorsätzliche Straftaten gegen den Erblasser, die absichtliche Vereitelung des letzten Willens, das Zufügen schweren seelischen Leids oder die gröbliche Vernachlässigung familienrechtlicher Pflichten. Die Gerichte prüfen solche Vorwürfe im Streitfall äußerst streng.
Besonders relevant in der Praxis: Die Beweislast liegt beimjenigen, der sich auf die Enterbung beruft. Kann der behauptete Enterbungsgrund später nicht ausreichend nachgewiesen werden, bleibt der Pflichtteilsanspruch grundsätzlich bestehen. Fehlerhafte oder unzureichend begründete Enterbungen führen daher oft zu langwierigen Erbstreitigkeiten.
Eine Sonderform stellt die sogenannte „Enterbung aus guter Absicht“ (§ 771 ABGB) dar. Sie kann etwa dann zulässig sein, wenn befürchtet wird, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Anteil verschwenderisch verwendet und dadurch die Interessen seiner eigenen Kinder gefährdet werden. Auch hier gelten jedoch strenge Voraussetzungen.
Unser Praxistipp:
Wer eine Enterbung in Betracht zieht, sollte nicht vorschnell handeln. Neben der formgerechten testamentarischen Gestaltung kommt es vor allem auf eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Dokumentation der Enterbungsgründe an. Nur so lässt sich vermeiden, dass der letzte Wille später nicht erfolgreich angefochten wird.
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Die rechtssichere Gestaltung von Testamenten und Pflichtteilsregelungen erfordert besondere Erfahrung im Erbrecht. Die Kanzlei Mag. Brunner, Mag. Stummvoll – Rechtsanwälte OG unterstützt Mandanten bei der rechtlichen Absicherung letztwilliger Verfügungen sowie bei der Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten.
Geprüft von rechtlichen Expert:innen
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