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Eigenhändiges Testament – strenge Voraussetzungen

Eigenhändiges Testament – einfache Form, strenge Voraussetzungen

Ein eigenhändiges Testament ist eine letztwillige Verfügung, die der Testierende vollständig selbst mit der Hand schreibt und eigenhändig unterschreibt. Es ist die einfachste Form eines Testaments, weil dafür keine Zeugen erforderlich sind.

Gerade diese einfache Errichtung führt in der Praxis jedoch häufig zu Fehlern. Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Für ein gültiges eigenhändiges Testament müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Eigenhändige Niederschrift: Der gesamte Text muss vom Testierenden selbst handschriftlich geschrieben werden. Ein am Computer verfasstes, ausgedrucktes oder von einer anderen Person geschriebenes Testament ist kein gültiges eigenhändiges Testament.

Eigenhändige Unterschrift: Das Testament muss vom Testierenden eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift sollte am Ende des Textes stehen und den Inhalt abschließen.

Erkennbarer Testierwille: Aus dem Schriftstück muss klar hervorgehen, dass der Testierende verbindlich über seinen Nachlass verfügen möchte. Empfehlenswert sind daher Formulierungen wie „Mein Testament“, „Mein letzter Wille“ oder „Ich setze zu meinem Erben ein …“.

Ort und Datum: Ort und Datum sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Sie können besonders wichtig sein, wenn mehrere Testamente bestehen oder spätere Änderungen vorgenommen wurden.

Unser Praxistipp:

Wer ein eigenhändiges Testament errichtet, sollte den gesamten Text selbst handschriftlich verfassen, den letzten Willen klar und eindeutig formulieren, das Dokument am Ende unterschreiben und jedenfalls Ort sowie Datum anführen. Bei komplexeren Familienverhältnissen, Pflichtteilsfragen oder größerem Vermögen sollte das Testament vorab rechtlich geprüft werden, damit der letzte Wille später nicht an Formfehlern oder unklaren Formulierungen scheitert.

Die rechtssichere Gestaltung letztwilliger Verfügungen erfordert besondere Sorgfalt. Die Kanzlei Mag. Brunner, Mag. Stummvoll – Rechtsanwälte OG unterstützt Mandanten bei der Errichtung, Prüfung und Verwahrung von Testamenten sowie bei der Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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