Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Zu bezahlen sind die Gerichtsgebühren, sowohl für den Antrag einer einvernehmlichen Scheidung (aktuell € 314,–) als auch für die Scheidungsvereinbarung.
Ein Rechtsanwalt hat verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten: entweder nach Rechtsanwaltstarif oder auf Basis eines Stundensatzes. Im Familienrecht kommt es regelmäßig zu Abrechnungen auf Stundensatzbasis. Mitunter kommt es bei einvernehmlichen Scheidungen zu Pauschalvereinbarungen. Darin wird zum Beispiel ein bestimmter Pauschalbetrag fixiert für den Erstentwurf der Scheidungsvereinbarung inklusive einer gewissen Anzahl Überarbeitungen. Zusätzliche Leistungen werden dann nach Stundensatz verrechnet. Bei strittigen Scheidungen kommen Pauschalvereinbarungen nur sehr selten vor, da deren Dauer ( siehe Frage 8.) im Vorhinein nicht wirklich abschätzbar ist.
Achtung: Bereits die Erstberatung beim Rechtsanwalt ist kostenpflichtig. Kostenfrei ist das Erstgespräch nur, wenn der Rechtsanwalt im Vorhinein ausdrücklich mitgeteilt hat, dass für dieses keine Kosten anfallen.
Tipps für die optimale Vorbereitung des Erstberatungstermins, und Erklärung, welche Unterlagen und Informationen idealerweise zu diesem Termin mitzunehmen sind.