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Das überraschende Testament

Der Tod des Angehörigen

Nicht selten erleben Angehörige nach dem Tod eines geliebten Menschen im Verlassenschaftsverfahren eine unerwartete Überraschung: Ein Testament taucht auf, in dem plötzlich nicht die Kinder oder nächsten Verwandten bedacht werden, sondern dritte Personen – etwa Pflegekräfte, entfernte Bekannte oder Nachbarn. Für die betroffenen Familien stellt sich dann rasch die Frage, ob dieser letzte Wille tatsächlich wirksam zustande gekommen ist oder ob Anlass besteht, das Testament rechtlich überprüfen zu lassen.

Die Testierfreiheit

Das österreichische Erbrecht schützt grundsätzlich die Testierfreiheit des Erblassers. Jeder Mensch kann frei entscheiden, wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Diese Freiheit setzt jedoch voraus, dass der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war, also die Tragweite seiner Verfügung erkennen und nach dieser Einsicht handeln konnte. Gerade bei hochbetagten, kranken oder pflegebedürftigen Personen bestehen hier oft erhebliche Zweifel. Hinzu kommt, dass Testamente auch dann anfechtbar sein können, wenn sie unter Druck, Täuschung oder unzulässiger Einflussnahme zustande gekommen sind.

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Konstellationen: Ein langjährig bestehendes Testament wird kurz vor dem Tod plötzlich abgeändert; nahe Angehörige werden vollständig ausgeschlossen; begünstigt wird eine Person, die in den letzten Lebensmonaten besonderen Einfluss auf den Erblasser hatte. Solche Umstände allein machen ein Testament noch nicht unwirksam, sie sind aber regelmäßig Anlass für eine eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung.

Der Pflichtteil

Zu beachten ist zudem, dass selbst eine Enterbung nahe Angehörige nicht automatisch rechtlos stellt. Kindern und – unter bestimmten Voraussetzungen – Ehegatten steht nach österreichischem Recht regelmäßig ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld zu erfüllen. Auch wenn also ein Testament formell wirksam ist, können dennoch erhebliche Pflichtteilsforderungen bestehen.

Ob ein Testament erfolgreich angefochten werden kann, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Formgültigkeit der Verfügung, die Testierfähigkeit des Erblassers sowie die Frage, ob unzulässige Einflussnahmen nachweisbar sind. Gerade medizinische Unterlagen, Zeugenaussagen und die genaue Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte eines Testaments spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Wer im Verlassenschaftsverfahren mit einem überraschenden Testament konfrontiert wird, sollte daher frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Denn sowohl für Anfechtungen als auch für Pflichtteilsansprüche gelten Fristen, deren Versäumung erhebliche Nachteile nach sich ziehen kann.

Ihr Spezialist für Erbrecht

Als auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Wien berate und vertrete ich Mandanten in sämtlichen Fragen rund um Testamentsanfechtungen, Pflichtteilsansprüche und erbrechtliche Streitigkeiten – mit der gebotenen Sensibilität, aber auch mit der notwendigen Konsequenz.

Kontaktieren Sie mich: office@witt-law.at / Telefon: 0664 14 77 999

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