Bei der Verfassung eines Testaments ist es wichtig rechtlichen Rat einzuholen. Es geht einerseits um die Erfüllung formeller Voraussetzungen insbesondere bei einem nicht eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament. Andererseits gibt es wichtige inhaltliche Kriterien wie die ausdrückliche Benennung einer oder mehrerer Personen als Erben und die Regelung der Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.
Obwohl oft gewünscht, rate ich – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – ausdrücklich davon ab, im Testament über bestimmte Vermögensgüter zu verfügen, weil dies erfahrungsgemäß eine Quelle von Streitigkeiten insbesondere für den Fall darstellt, dass genau dieses eine Vermögensgut (zB Sparbuch) zum Zeitpunkt des Ablebens nicht mehr vorhanden ist.
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