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Bekommt bei einer Scheidung immer die Mutter das Kind?

Nein – das ist ein weit verbreiteter Mythos.

Im österreichischen Recht gibt es keine automatische Bevorzugung der Mutter. Entscheidungen über Obsorge und Betreuung werden immer auf Basis des Kindeswohls getroffen.

In der Praxis bedeutet das: Es wird berücksichtigt, wer das Kind bisher überwiegend betreut hat, wie stabil die Lebensumstände der jeweiligen Elternteile sind und welche Lösung dem Kind langfristig die größte Sicherheit bietet. Väter, die sich aktiv an der Erziehung beteiligt haben, haben daher grundsätzlich die gleichen Chancen wie Mütter.

Unzulässig ist es allerdings, das Kind als Druckmittel einzusetzen. Gerichte prüfen solche Situationen sehr genau und ziehen entsprechende Schlüsse daraus.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

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