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Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung

Bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung – eine wichtige Entscheidung im Verlassenschaftsverfahren

Wer in Österreich als Erbe in Betracht kommt, wird im Verlassenschaftsverfahren vom Gerichtskommissär aufgefordert, zu erklären, ob er die Erbschaft antreten möchte. Diese Erklärung nennt man Erbantrittserklärung. Dabei ist besonders wichtig, ob die Erbschaft bedingt oder unbedingt angetreten wird.

Bei einer unbedingten Erbantrittserklärung übernimmt der Erbe die Erbschaft ohne Haftungsbeschränkung. Das bedeutet: Der Erbe haftet für Schulden des Verstorbenen grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen. Reicht das Vermögen der Verlassenschaft nicht aus, kann dies daher zu einem erheblichen finanziellen Risiko führen.

Bei einer bedingten Erbantrittserklärung wird die Erbschaft hingegen nur unter dem Vorbehalt eines Inventars angetreten. In diesem Fall wird ein Verzeichnis über das Vermögen und die Schulden der Verlassenschaft erstellt. Die Haftung des Erben ist dann grundsätzlich auf den Wert der übernommenen Verlassenschaft beschränkt. Zu beachten ist, dass die Errichtung eines Inventars mit Kosten und einem gewissen Verfahrensaufwand verbunden ist.

Besonders relevant in der Praxis: Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob eine Verlassenschaft überschuldet ist oder ob später noch Forderungen auftauchen. Gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen, offenen Krediten, Bürgschaften, Unternehmensbeteiligungen oder unbekannten Gläubigern ist daher besondere Vorsicht geboten.

Unser Praxistipp: Wer nicht sicher ausschließen kann, dass Schulden oder sonstige Verbindlichkeiten bestehen, sollte die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung besonders gut überlegen. In vielen Fällen ist die bedingte Erbantrittserklärung die sicherere Variante, weil sie das persönliche Haftungsrisiko deutlich reduziert. Vor Abgabe der Erklärung sollte daher immer geprüft werden, welche Vermögenswerte und welche Verbindlichkeiten tatsächlich vorhanden sind.

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Die richtige Entscheidung im Verlassenschaftsverfahren kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Kanzlei Mag. Brunner, Mag. Stummvoll – Rechtsanwälte OG unterstützt Mandanten bei der rechtlichen Einschätzung von Erbschaften, der Abgabe von Erbantrittserklärungen sowie bei der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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