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Arzttermin versäumt: Wann Kosten drohen

Wer einen Arzttermin versäumt oder kurzfristig absagt, muss unter Umständen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Immer häufiger verlangen Arztpraxen sogenannte Ausfallhonorare oder Stornogebühren. Viele Betroffene fragen sich dann: Ist das überhaupt erlaubt?

Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arzt ein Ausfallhonorar verlangen. Entscheidend ist allerdings immer der konkrete Einzelfall.

Wann ein Arzt Geld verlangen darf

Ein Arzt kann Anspruch auf ein angemessenes Entgelt haben, wenn ein vereinbarter Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen wird. Grundlage dafür ist § 1168 ABGB. Dabei geht es darum, dass die Behandlung ausschließlich deshalb nicht stattfinden konnte, weil der Patient nicht erschienen ist.

Warum Arzttermine rechtlich relevant sind

Viele Patientinnen und Patienten wissen nicht, dass bereits durch die Terminvereinbarung ein rechtlich relevantes Vertragsverhältnis entstehen kann. Der ärztliche Behandlungsvertrag kommt häufig schon durch die Vereinbarung eines Untersuchungstermins zustande.

Vor allem sogenannte Terminordinationen sind betroffen. Dort wird eine bestimmte Zeit ausschließlich für einen Patienten reserviert. Wenn kurzfristig niemand nachrücken kann, entsteht der Praxis unter Umständen tatsächlich ein finanzieller Schaden.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Ärzte sich anrechnen lassen müssen, wenn sie in dieser Zeit andere Patienten behandeln konnten oder Kosten eingespart haben.

Wann Patienten gute Argumente haben können

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Entscheidend bleibt immer die konkrete Situation.

Patienten können ihre Einwilligung zur Behandlung grundsätzlich jederzeit widerrufen. Wichtig ist bei der Absage des Termins, ob ein nachvollziehbarer Grund vorliegt und wie kurzfristig abgesagt wurde.

Ein wichtiger Grund kann etwa vorliegen bei:

  • gesundheitlichen Problemen,
  • Vertrauensverlust,
  • erkennbaren Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern,
  • oder dem Wunsch nach einer alternativen Behandlung.

Auch der Zeitpunkt der Absage spielt eine große Rolle. Wer frühzeitig absagt, gibt der Praxis die Möglichkeit, den Termin neu zu vergeben. Dadurch sinkt das Risiko eines tatsächlichen Schadens erheblich.

Handlungsempfehlung: Rechnung nicht ungeprüft bezahlen

Wer eine Rechnung wegen eines versäumten Arzttermins erhält, sollte diese nicht sofort akzeptieren. Sinnvoll ist zunächst eine genaue Prüfung:

  • Wurde tatsächlich ein fixer Termin vereinbart?
  • Gab es einen wichtigen Grund für die Absage?
  • Wurde der Termin rechtzeitig storniert?
  • Ist die Höhe der Forderung nachvollziehbar?

Gerade bei höheren Beträgen oder unklaren Vereinbarungen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Klar ist aber auch: Wer Termine möglichst früh absagt, vermeidet nicht nur Konflikte, sondern oft auch unnötige Kosten.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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