In Österreich sind mehrere Organisationen berechtigt, gegen unzulässige AGB vorzugehen.
Diese können sogenannte Verbandsklagen einbringen.
Ein besonderes Risiko dabei:
Klauseln werden im Verfahren im kundenfeindlichsten Sinn ausgelegt.
Bereits eine missverständliche oder zu weit formulierte Klausel kann daher unzulässig sein.
Wird eine Klausel für gesetzwidrig erklärt, darf sie künftig nicht mehr verwendet werden.
Zusätzlich können Prozesskosten entstehen und eine Anpassung der gesamten AGB erforderlich werden.
Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.
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