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Erben und Vererben in Österreich – Tipps für das Verlassenschaftsverfahren

Erben und Vererben in Österreich – Tipps für das Verlassenschaftsverfahren

Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, hinterlässt er nicht nur Erinnerungen, sondern oft auch weitreichende rechtliche und finanzielle Fragen. In Österreich wird bei jedem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Dieses dient insbesondere dazu, die Erben festzustellen, die Nachlasswerte zu erfassen und das Vermögen an die Erben zu übertragen.

Ich bin als Rechtsanwalt regelmäßig mit rechtlichen Themen aus Verlassenschaftsverfahren (oder aus nachgelagerten Gerichtsverfahren) beschäftigt und weiß, wie komplex und weitreichend sich die Rechtslage und etwaige Problematiken darstellen können. Nachstehend ein kurzer Überblick mit praktischen Tipps, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Der Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens:

1. Einleitung des Verfahrens

Der Todesfall wird vom Standesamt automatisch an das zuständige Bezirksgericht gemeldet.

2. Bestellung des Gerichtskommissärs (Notar)

Das Gericht bestellt einen Notar, der als Gerichtskommissär tätig wird und das Verfahren abwickelt.

3. Erhebung der Erben und des Nachlasses

Der Gerichtskommissär ermittelt, wer erbberechtigt ist und welche Vermögenswerte sowie Schulden bestehen.

4. Erbantrittserklärung

Die Erben müssen entscheiden, ob sie die Erbschaft unbedingt (uneingeschränkt), bedingt (mit Inventarvorbehalt, d. h. beschränkte Haftung) annehmen oder ausschlagen.

5. Einantwortung

Nach Abschluss aller Ermittlungen wird der Nachlass durch gerichtlichen Beschluss an die Erben übertragen.

Praktische Tipps für Erben

  • Fristen beachten: Versäumen Sie die Fristen für die Erbantrittserklärung nicht.

  • Haftung prüfen: Wenn unklar ist, ob Schulden bestehen, empfiehlt sich eine bedingte Erbantrittserklärung.

  • Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erben ist frühzeitige Kommunikation entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.

  • Pflichtteilsrecht: Auch nicht berücksichtigte Angehörige (z. B. Kinder) können Ansprüche geltend machen.

  • Testament prüfen: Ein vorhandenes Testament sollte immer auf seine Gültigkeit überprüft werden.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist:

Das Verlassenschaftsverfahren kann sehr unterschiedlich verlaufen – von der unkomplizierten Einantwortung bis hin zu komplexen Erbauseinandersetzungen. Als Rechtsanwalt unterstütze ich regelmäßig Personen dabei

  • die für Sie passende Erbantrittserklärung abzugeben,

  • Ihre Rechte (zB. resultierend aus einem gültigen oder eben ungültigen! Testament) gegenüber Miterben und Pflichtteilsberechtigten zu sichern,

  • Streitigkeiten zu vermeiden oder zu lösen (ich bin neben meinem Beruf als Rechtsanwalt zudem eingetragener Mediator, weshalb mir sinnvolle und ökonomische Lösungen, sofern möglich, immer am Herzen liegen). 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Verlassenschaftsverfahren oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Gerne können Sie Kontakt mit mir aufnehmen oder mich auf der Kanzlei-Homepage unter www.r-b-s.at besuchen! 

© RA Mag. David Bernhofer

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