Ist Einkommen, das aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses beim Ehepartner erzielt wird, Arbeitsentgelt oder Unterhaltszahlung? Dies kann einen erheblichen Unterschied bedeuten, da je nach Qualifikation dieser Zahlung unterschiedliche Berechnungsformeln für den Unterhalt anzuwenden sind. Doppelverdiener oder Hausfrauenehe? Das ist hier die Frage.
Ist der Ehepartner beim anderen nur pro Forma angestellt und von vornherein klar, dass er dort nicht mitarbeiten wird, weil er z.B. den Haushalt führt und die Kinder betreut, liegt ein Scheinverhältnis vor und der Unterhalt wird nach der Alleinverdienerformel berechnet.
In der Entscheidung OGH 2Ob 185/14s wandet dieser die Doppelverdiener-Formel an, weil der Mann das Vorliegen eines Scheingeschäfts nicht nachweisen konnte. Die Frau bekam daher einen höheren Unterhalt, als sie bei Anwendung der Formel für Hausfrauenehen bekommen hätte.