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AGB: Wenn Klauseln plötzlich ersatzlos wegfallen

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass problematische Klauseln im Zweifel einfach angepasst werden können.

Das ist im österreichischen Recht jedoch meist nicht der Fall.

Keine „geltungserhaltende Reduktion“

Ist eine Klausel gesetzwidrig, wird sie nicht auf das zulässige Maß reduziert.

Sie fällt schlicht ersatzlos weg.

Was das in der Praxis bedeutet

Gerade dadurch kann genau jene Regelung fehlen, die ein Unternehmen eigentlich schützen sollte – etwa bei Haftung oder Fristen.

Unklare oder zu weit formulierte Klauseln können daher dazu führen, dass wichtige Vertragsregelungen überhaupt nicht mehr gelten.

Unklare Klauseln gehen zulasten des Verwenders

Besonders im Verhältnis zu Verbrauchern gilt:

Unklare oder missverständliche Klauseln werden zulasten des Unternehmens ausgelegt.

Gerade deshalb ist eine präzise und transparente Formulierung von AGB entscheidend.

Geprüft von rechtlichen Expert:innen

Dieser Fachbeitrag auf anwaltfinden.at wurde von österreichischen Anwältinnen und rechtlichen Expert:innen geprüft.

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