Subsidiären Schutz erhalten Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat bedroht wird. Dabei sind diese Personen dann keine Asylberechtigten, erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung.
Hierbei kommt subsidiär Schutzberechtigten ein Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich zu. Dabei dürfen sie sich in Österreich aufhalten, haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und können einen Fremdenpass beantragen, wenn kein Reisepass des eigenen Herkunftsstaates erlangt werden kann.
Ferner kann der Status der subsidiär Schutzberechtigten, evtl. auch mehrfach, verlängert werden, wenn bei Ablauf der Befristung die Voraussetzungen dafür weiterhin vorliegen.
Generell wird bei der erstmaligen Erteilung der subsidiäre Schutz für ein Jahr erteilt, und bei einer Verlängerung für zwei Jahre. Allerdings kann unter bestimmten Umständen der Status aberkannt werden, z.B. wegen eines Verbrechens.
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