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Kurzprofil

Als Rechtsanwalt in Feldkirch berate und vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten insbesondere in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig persönliche und familiäre Situationen, in denen neben rechtlicher Kompetenz auch Fingerspitzengefühl und eine individuelle Beratung gefragt sind. Im Familienrecht unterstütze ich insbesondere bei Scheidung und Trennung sowie bei Fragen zu Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Im Erbrecht berate ich bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, bei Testamenten und Erbverträgen sowie bei Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen setze ich mich konsequent für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein und entwickle gemeinsam mit ihnen eine passende rechtliche Strategie.
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Ausbildungen & Berufserfahrung

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Vorarlberg

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